Antrag auf Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Bahnhof- u. Hauptstraße 20161024

Antrag auf Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h auf der Bahnhofs- und Hauptstraße inklusive einer Anschaffung zweier Geschwindigkeits-anzeigetafeln modernster Bauart mit einer smiley Rückmeldung zum 1.1. 2017

Aufgrund der Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft der beiden Strassen über Lärmbeinträchtigung und Sorgen wg. fehlender Verkehrsicherheit sieht die Grüne Fraktion schon seit längerem Handlungsbedarf für eine vernünftige Lösung der angesprochenen Verkehrsprobleme. Gerade die jüngsten Verkehrsmessungen bestätigen den Eindruck der Anwohner über häufig unangepasste Geschwindigkeit auf den genannten Straßen.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung bringt nach Auffassung der Grünen folgende Vorteile:

  • Bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h veringert sich die Lärmbelastung um 50% (Quelle Umweltbundesamt). Das macht sich insbesondere auf der Bahnhofstraße deutlich bemerkbar, da dort der Reifenlärm durch ausge-besserte Querrillen deutlich höher ausfällt als auf einem glatten Fahrbahnbelag.
  • Lt. PHM Mützel von der Polizeiispektion Zusmarshausen könne man im gesamten Ort mit Ausnahme der Bahnhofs- und Hauptstraße nur 30km/h schnell fahren. Insoweit stellt sich ganz allgemein die Frage, warum ausschließlich die Anlieger dieser Strassen nicht in den Genuss einer Verkehrberuhigung kommen sollen.
  • Die Sicherheit der Fußgänger, hier insbesondere der „schwächeren“ Verkehrteilnehmer wie Schulkinder oder Senioren wird bei Fahrbahnüberquerungen deutlich erhöht. Diese ergeben sich zwangsläufig beim Anwesens Thalhofers in der Bahnhofstrasse, in der Hauptstrasse bei der Gaststätte Bräustüble/Parkplatz und auf Höhe der Bäckerei Egger sowie an den Bushaltestellen. Bei einem Zusammen-prall zwischen einem Fußgänger und einem Kfz besteht in aller Regel bei 30km/h eine große Überlebenschance, Unfälle bei 50km/h enden dagegen meist tödlich.
  • Die Grünen Ratsmitglieder rechnen mit einer Solidarisierung der Bürgerschaft im Thema Verkehrberuhigung. Alle Bürger haben in gleicher Weise Anspruch auf ruhigen und sicheren Verkehr. Dieser sollte nicht auf die Anliegerstrassen begrenzt sein. Da vermutlich der allermeiste Verkehr im Ort Quellverkehr darstellt, also durch die Bewohner selbst ausgelöst wird, geht es auch darum aus den guten Vorsätzen Taten werden zu lassen.
    Aus vielen Untersuchungen zu überhöhter Geschwindigkeit wissen wir, dass hinter der Nichtbeachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen kein böser Wille steckt, sondern meistens nur Unaufmerksamkeit. Deshalb sind für die Änderung gewohnter Verhaltensweisen auch Unterstützungsangebot erforderlich.
    Die beantragten Mess- und Rückmeldeanlagen erweisen dafür gute Dienste. Man könnte sogar annehmen, dass Radarmessungen und Bussgelder so gut wie überflüssig sind.
  • Den zahlreichen Vorteilen einer reduzierten Geschwindigkeit auf allen Strassen des Ortes steht auch ein Nachteil gegenüber, der nicht verschwiegen werden sollte. Wer durch den Ort mit 30 statt mit 50 km/h fährt braucht, sofern er auch ab dem Bräustüble bis zur 90 Grad Rathauskurve das Tempo wegen der Kurven und Sichtverhältnisse angemessen reduziert, 1 Minute länger Zeit. Diesem „Zeitverlust“ steht jedoch ein Gewinn auf Seiten der anderen Verkehrteilnehmer und Anwohner gegenüber. Vergessen wir auch nicht, dass jüngst durch den Neubau des Kreisverkehrs und den Ausbau der Kreisstrasse A5 ein Zeitgewinn enstanden ist.

Bonstetten, den 24.10.2016
Gertrud Wagner und Leo Kränzle

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