Antrag auf Ratsentscheid bzgl. Neue Strassenausbausatzung - Wiederkehrende Beitrage 20161122
Antrag auf ein Ratsbegehren durch
den Bonstetter Gemeinderat bezüglich der Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen
Da durch Straßensanierungen in
erster Linie die Bürger belastet werden (z.B. 80% Bürgeranteil vs.
20% Gemeindeanteil bei Anliegerstraßen), möge der Gemeinderat die
Entscheidung über die künftige Satzungsregelung in Bonstetten
mittels Ratsbegehren die Bürger treffen lassen.
Nach einer
Gesetzesinitiative der FW im Landtag hat das Bay. Parlament
entsprechend einem Vorschlag der CSU seit 1.04.2016 Gemeinden durch
Gesetz den Weg freigemacht, den Aufwand für Straßensanierung durch
wiederkehrende Beiträge zu regeln.
Im Bonstetter Gemeinderat wird aus gegebenem Anlass jetzt die Frage diskutiert, ob in Bonstetten die bestehende Ausbaubeitragssatzung mit sogenannten Einmalbeiträgen zur Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen etc. beibehalten oder durch eine neue Satzung nach dem ergänzten § 5b des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ersetzt werden soll.
Nach Auffassung der Grünen Fraktion im
Bonstetter Gemeinderat überwiegen die Vorteile einer Neuregelung
nach dem Muster wiederkehrender Erhebungsbeiträge deutlich die
möglichen „Anfangs“-Schwierigkeiten bei deren Einführung.
Beispielhaft für den Mehrwert einer
Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen gegenüber der bestehenden
Satzung mit Einmalbeiträgen sei erwähnt:
- Mögliche hohe Einmalbelastung (z.T. fünfstellige Beiträge) für ein Grundstück entfällt zugunsten einer Verstetigung jährlicher Beitragserhebung (max. dreistellige Beiträge) durch eine große Solidargemeinschaft aller Nutzer im Abrechnungsgebiet.
- Die häufig zu Streit führende Unterscheidung/Festlegung der Straßenkategorien wie Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen etc. mit unterschiedlichen Belastungsfaktoren entfällt mit der Folge einer einheitlichen Behandlung aller Anlieger/Nutzer nach Grundstücksgröße und Nutzungsumfang.
- Die ungerechte Mehrfachbelastung für Eckgrundstücke entfällt weitgehend. Nach dem bestehenden Modell der Beitragserhebung werden diese Grundstücke von jeder Strassenseite aus für Ausbaubeiträge ohne jede Einschränkung herangezogen.
Der Grünen Fraktion ist
selbstverständlich klar, dass durch die Erhebung nach dem neuen
Modell die Kosten für die Straßensanierungen insgesamt nicht
geringer werden.
Für das neue Modell spricht jedoch,
dass durch die Aussicht auf leicht „stemmbare“
Gebührenbelastungen über viele Jahre notwendige Sanierungen
aufgrund höherere Akzeptanz in der Bürgerschaft nicht weiter
aufgeschoben, sondern nach einem vorher erstellten
Dringlichkeitskataster auch sukzessive abgearbeitet werden
können.
Darüber hinaus könnte in Bonstetten der sichtbar gewordene, überfällige und dringliche Sanierungsbedarf des in die Jahre gekommenen Wasserleitungsnetzes im Baugebiet Ost aus den 70er Jahren gleichzeitig und v.a. sozialverträglich abgearbeitet werden.
Darüber hinaus könnte in Bonstetten der sichtbar gewordene, überfällige und dringliche Sanierungsbedarf des in die Jahre gekommenen Wasserleitungsnetzes im Baugebiet Ost aus den 70er Jahren gleichzeitig und v.a. sozialverträglich abgearbeitet werden.
Bonstetten, den 22.11.2016
Grüne Fraktion
Gertrud Wagner
Leo Kränzle