Bürgerbegehren Notverbund



Bürgerbegehren
„Verzicht auf einen Trinkwassernotverbund zw. Bonstetten u. Adelsried“

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeinde-ordnung die Durchführung eines Bürgerentscheids zu folgender Frage:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde auf den Bau einer Trinkwasserverbundleitung
zwischen Bonstetten und Adelsried verzichtet?

Die Gemeinderat Bonstetten hat in einem Beschluss bekundet, gemeinsam mit Adelsried eine Verbundleitung zwischen den beiden bisher unabhängigen Trinwasserversorgungs-systemen der beiden Gemeinden in naher Zukunft zu bauen.
Begründung:
Die zu errichtende Trinwasserverbundleitung soll den Befürwortern zufolge die Trinkwasserversorgungssicherheit beider Gemeinden verbessern. Die vorläufige Kostenschätzung beträgt 400.000 Euro, die sich die Gemeinden zunächst teilen würden. Letztendlich werden die entstehenden Kosten von den Bürgern über einen höheren  Wasserpreis sowie Ergänzungsbeiträge wie beim Brunnenneubau zu tragen sein.

Die Antragsteller für das Bürgerbegehren befürworten den Verzicht auf diese technische Anlage (Abstimmung mit ja), da Ihr Nutzen eher gering zu bewerten ist.

Für den Verzicht spricht:
·         nach Auskunft des Gesundheitsamtes, das die Sicherheit unseres Grundwasser überwacht, kommen bei den allermeisten Störfälle der Trinwasserversorgung andere Ursachen als Brunnenverunreinigungen in Frage.
Schwachstelle ist in erster Linie der Mensch im Umgang mit Leitungsnetz und Hochbehälter. Durch die gründliche Wartung und Instandhaltung des Hochbehälters und des Leitungsnetzes sowie die exakte Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei Neuanschlüssen ist der Trinkwassersicherheit am besten gedient.
·         Der neue Brunnen der Gemeinde Bonstetten ist seit 2012 in Betrieb (anfängliche Kostenschätzung 300.000 Euro, schlussendlich kostete er 600.000 Euro!!).
Unser Trinkwasser wird aus einer Tiefe 120 m gefördert. Der Grundwasserzustrom liegt in einem  hydrogeologisch erkundeten Schutzgebiet unter Waldflächen und ist so vor Schadstoffeintrag hervorragend geschützt.
·         Für technische Störfälle der Förderanlage z. B. Pumpendefekt ist lt. Auskunft von Fachexperten innerhalb weniger Tage Ersatz zu beschaffen.
·         Eine gravierende Veränderungen der Förderleistung unseres Brunnens kündigt sich an. Auch durch turnusmäßige Kontrollen lassen sich Veränderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Soll-Leistung frühzeitig erkennen. Damit besteht für Abhilfe ein ausreichend großes Zeitfenster zur Verfügung.
·         Die Gemeinde verfügt über zwei weitere Tiefbrunnen, deren Fortbestand als Notbrunnen noch nicht ausreichend geprüft wurde.
·         Fazit: Der Sicherheitsgewinn eines Verbundes steht in gravierendem Miss-verhältnis zu den aus unserer Sicht noch viel zu gering geschätzten Kosten.

Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 Bay GO werden benannt:

1.                   Leo Kränzle                     86486 Bonstetten                 Am Anger 13
2.                   Gertrud Wagner              86486 Bonstetten                  Buchenweg 3

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